Fiskalvertretung Schweiz für ausländische Unternehmen
Ein Unternehmen mit Sitz im Ausland wird in der Schweiz obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig, wenn es im Inland Leistungen erbringt und der weltweite steuerbare Umsatz 100'000 Franken oder mehr beträgt.
Unter anderem bei Vorliegen folgender Leistungen sollte eine Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz geprüft werden:
- Montageleistungen und Installationen in der Schweiz
- Werkvertragliche Leistungen in der Schweiz
- Lieferungen aus einem Lager in der Schweiz
- Elektronische Dienstleistungen oder Softwareverkäufe in die Schweiz
Die Steuerpflicht beginnt grundsätzlich mit dem erstmaligen Erbringen der Leistung und «ab dem ersten Franken».
Die ausländischen Unternehmen haben für die Erfüllung ihrer Verfahrenspflichten eine Fiskalvertretung in der Schweiz zu bestimmen. Diese Aufgabe übernehmen wir gerne für Sie und unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:
- Abklärung der Steuerpflicht und Abwicklung der Anmeldeformalitäten
- Übernahme der Mehrwertsteuervertretung im Sinne von Art. 67 Mehrwertsteuerverordnung
- Vertretung gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
- Erstellen der MWST-Abrechnungen (Deklaration des Umsatzes und Geltendmachung des Vorsteuerabzugs) mit fristgerechter Einreichung bei der ESTV
- Unterstützung bei der Erstellung mehrwertsteuerkonformer Rechnungen
- Sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorschriften in diesem Zusammenhang eingehalten werden
- Steuerliche Beratung für einzelne Geschäftsfälle (nach Bedarf)
Gerne unterbreiten wir Ihnen eine individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösung für die Fiskalvertretung Schweiz. Melden Sie sich ganz einfach bei uns.
«Was zählt ist die Rendite nach Steuern.»
Patrick Bossard
Partner / Mitglied GL, Leiter Steuern
D +41 62 832 77 44
M +41 79 725 35 70
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