Swiss GAAP FER: Einführung in Einrichtungen nach Betreuungsgesetz im Kanton Aargau

Das Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) beaufsichtigt anerkannte Einrichtungen. Dabei obliegt auch die Pflicht, die Verwendung der Mittel sicherzustellen und zu überprüfen. Bei der Prüfung der Abgeltungen zeigte sich, dass infolge unterschiedlicher Rechnungsgrundsätze (insbesondere nach Obligationenrecht) Buchungsvorfälle entstehen können, die nicht dem Betreuungsgesetz und dessen Verordnung entsprechen und auch die Vergleichbarkeit erschweren.

Durch die Vorgabe eines Standards für die Rechnungslegung soll nun die Berichterstattung der anerkannten Einrichtungen vereinheitlicht und die Vergleichbarkeit verbessert werden.  Die Jahresrechnung soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (True & Fair View) wiedergeben. Dafür soll die Rechnungslegung von Einrichtungen künftig nach Swiss GAAP FER, insbesondere Swiss GAAP FER 21 und FER 28, erfolgen. Für kleine Einrichtungen sollen reduzierte Vorgaben gelten.

Diese Umstellung wird in verschiedenen Bereichen der Jahresrechnung einen Umstellungsaufwand verursachen. Voraussichtlich sind Bewertungsanpassungen, die Darstellung der zweckgebundenen Mittel und der Anhang in jedem Fall ein Thema. Eventuell sind auch Anpassungen in der Rechnungswesen-Applikation oder Bewertungsgutachten von Immobilien notwendig. Eine weitsichtige Planung lohne sich auf jeden Fall.

Die erstmalige Einführung von Swiss GAAP FER führt zu einem Mehraufwand, der je nach Größe und Komplexität der Institution unterschiedlich ausfallen wird. Aktuell soll die die erstmalige Einführung für betroffene Gesellschaften mit der Jahresrechnung 2026 (mit Restatement per 31.12.2025) erfolgen. Eine vorzeitige Einführung durch die Institution ist möglich. Auf jeden Fall braucht es eine frühzeitige und weitsichtige Planung für die Umstellung, da ja im Rahmen eines Restatements auch die Vorjahresangaben dargestellt werden müssen, als wäre schon immer nach FER rapportiert worden. Für die erstmalige Einführung wird den Einrichtungen ein fixer Betrag durch das BKS vergütet. Die späteren Kosten werden infolge der Zusatzaufwendungen bei der Erstellung und der Revision höher ausfallen.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Planung und Durchführung einer Umstellung der Rechnungslegung nach Swiss GAP FER 21. Wir sind gerne ihr Sparringspartner in diesem Thema.