Nicht-finanzielle Berichterstattung: die nächste Herausforderung für KMU's
Nach der knappen Ablehnung der Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Wirtschaft - zum Schutz von Mensch und Umwelt" trat der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates am 1. Januar 2024 in Kraft. Dieser enthält neue Bestimmungen zur nicht-finanziellen Berichterstattung sowie Sorgfaltspflichten zu Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit.
Die Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung gilt derzeit nur für Publikumsgesellschaften und große Unternehmen, die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden.
Es ist jedoch ein Irrtum zu glauben, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein einzigartiges Vorrecht für Grossunternehmen ist, da die Folgen der Verordnung weit darüber hinausgehen und viele andere Schweizer Unternehmen, einschließlich KMU, betreffen werden.
Um die neuen Berichts- und Sorgfaltspflichten zu erfüllen, werden große Unternehmen in Zukunft von ihren kleineren Lieferanten Nachhaltigkeitsinformationen und -nachweise verlangen. Auf diese Weise werden auch Unternehmen, die sich bisher kaum mit Nachhaltigkeitsfragen befassen mussten, indirekt zur Dokumentation verpflichtet. Diese Entwicklung zeigt sich bereits in Deutschland, wo das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG ab dem 1. Januar 2023 die Verpflichtung für Unternehmen ab einer bestimmten Größe vorsieht, ihre Lieferanten sorgfältig zu prüfen. Die Informationen gelten somit auch für Schweizer Unternehmen, die nicht in Deutschland ansässig sind, aber als Zulieferer für ein unter das Gesetz fallendes Unternehmen tätig sind.
Darüber hinaus hat der EU-Rat vor kurzem die Europäische Richtlinie über die Sorgfaltspflicht der Unternehmen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit (bekannt unter der Abkürzung CS3D) verabschiedet, die Unternehmen mit Sitz in der EU und Unternehmen aus Drittländern, die auf dem EU-Markt tätig sind, zu einem sorgfältigen Management der sozialen und ökologischen Auswirkungen entlang der gesamten Lieferkette verpflichtet.
Schließlich ist anzumerken, dass das Thema auch auf lokaler Ebene nicht gleichgültig ist, da der Staatsrat des Kantons Tessin die soziale Verantwortung der Unternehmen in die Vergabekriterien des kantonalen Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen aufgenommen hat, um Unternehmen zu belohnen, die im wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bereich besonders verantwortungsbewusst sind.
Sicher ist, dass die Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung in den nächsten Jahren immer komplexer werden und auch die KMU betreffen werden. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig vorzubereiten, um zu versuchen, diese Verpflichtung in einen Wettbewerbsvorteil zu verwandeln.