Kurzmeldungen AWB

16.12.2024: Erhöhung der Mehrwertsteuersätze für die Finanzierung der 13. AHV-Rente

Ab dem Jahr 2026 ist vorgesehen, die 13. AHV-Altersrente einmal pro Jahr im Dezember auszubezahlen. Die Finanzierung erfolgt durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte. Folglich würde der Normalsatz von derzeit 8,1 % auf 8,8 % ansteigen, während der Sondersatz für die Hotellerie von 3,8 % auf 4,2 % erhöht würde. Der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs würde von derzeit 2,6 % auf 2,8 % angehoben werden.


16.12.2024: Die Wertfreigrenze wird im Reiseverkehr von CHF 300 auf CHF 150 pro Person gesenkt

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Waren zum privaten Gebrauch von Reisenden nur noch bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken pro Person und Tag steuerfrei eingeführt werden. Wird der Gesamtwert pro Person überschritten, ist auf den eingeführten Waren die Schweizer Mehrwertsteuer zu entrichten.


16.12.2024: Massnahmen zur Bekämpfung missbräuchlicher Konkurse per 1. Januar 2025

Neu kann der Verzicht auf die eingeschränkte Revision (Opting-Out) nur noch mit Wirkung für das dem Beschluss nachfolgende Geschäftsjahr erklärt werden, ein rückwirkendes Opting-Out für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr wird nicht mehr zulässig sein.


16.12.2024: Basel III - Auswirkungen auf die Kreditvergabe:

Die Eigenkapitalvorschrift Basel III verpflichtet Banken, mehr Eigenkapital zu halten und ihre Liquidität zu verbessern. Das kann dazu führen, dass Banken Kredite restriktiver vergeben, besonders an Unternehmen mit höherem Risiko. Die Umsetzung in der Schweiz erfolgt durch eine Anpassung der Eigenmittelverordnung, welche am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Behalten Sie ihre Kosten für Fremdfinanzierung im Blickwinkel.

 


16.12.2024: Stiftungen

Die Aktienrechtsrevision von 2023 hatte auch Auswirkungen auf die Stiftungen, die wir gerne nochmals aufführen. Wir stellen bei unserer Prüfungspraxis fest, dass hier bei den Stiftungsorganen eine Unsicherheit besteht:

  • Offenlegungspflicht von Vergütungen: Stiftungen müssen ab dem Geschäftsjahr 2023 die Gesamtvergütungen des obersten Organs und der allfälligen Geschäftsleitung der Aufsichtsbehörde jährlich offenlegen (Art. 84b ZGB).
  • Konkursrechtliche Vorgaben: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss das oberste Organ die Aufsichtsbehörde umgehend informieren (Art. 84a ZGB).

Die Offenlegung der Vergütungen erfolgt vorzugsweise im Anhang zur Jahresrechnung. Vergütungen dürfen nur ausgerichtet werden, wenn die Stiftungsurkunde keine ehrenamtliche Tätigkeit des obersten Organs vorschreibt. Es ist empfehlenswert, die Grundsätze der Vergütungen in einem Reglement festzuhalten.

 


16.12.2024: Tipps für den Jahresabschluss

Es wird durch uns beobachtet, dass trotz der Vereinfachung und Präzisierung der Gewinnverwendung durch die Aktienrechtsreform per 1. Januar 2023, insbesondere bei bisher ungeprüften Gesellschaften, Anwendungsschwierigkeiten auftreten und die gesetzlichen Vorgaben nicht immer korrekt umgesetzt werden. Gerne beraten wir Sie in dieser doch nicht alltäglichen Materie.

 


08.10.2024: Mantelhandel

Anteile an einer überschuldeten AG oder GmbH, welche keine Geschäftstätigkeit und keine verwertbaren Aktiven mehr aufweisen, können generell nicht mehr rechtsgültig übertragen werden. Ungeachtet dessen, dass es in der Praxis u.U. auch legitime Gründe für eine solche Transaktion gibt, wird die bisher bundesgerichtlich vertretene Nichtigkeit des Mantelhandels nun Gesetz. Die Handelsregisterämter dürfen jede Anmeldung abweisen, wenn begründeter Verdacht besteht, dass eine Mantelgesellschaft betroffen ist. Die Rechtsunsicherheit bei Übertragungen von Anteilen an inaktiven Gesellschaften wird damit tendenziell grösser werden und eine genaue rechtliche Prüfung vor einer solchen Transaktion ist dringend empfohlen.

 


08.10.2024: Mehrwertsteuergesetz mit Änderungen ab 2025

Die Mehrwertsteuer passt sich der Digitalisierung und Internationalisierung an. Gemäss dem teilrevidierten MWSTG gelten Online-Versandhandelsplattformen ab 2025 als Leistungserbringerinnen für die über ihre Plattform abgewickelten Verkäufe und werden somit mehrwertsteuerpflichtig.

 


08.10.2024: Statutenbestimmungen - Übergangsfrist läuft aus

Die meisten Gesellschaften haben ihre Statuten noch nicht an das neue Aktienrecht angepasst. Statutenbestimmungen, die im Widerspruch zum neuen Recht stehen, bleiben nur bis 31. Dezember 2024, wirksam.

Mit Ablauf der Frist werden solche Bestimmungen ungültig. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Anpassung ohne den Beizug von Spezialisten kaum möglich ist. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Berater zeitnah zu kontaktieren, da die Frist bald verstrichen ist. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

 


08.10.2024: Erhöhte Transparenz bei juristischen Personen: Zentrales Register wirtschaftliche Berechtigter

Die Schweiz plant die Einführung eines zentralen Registers für wirtschaftlich Berechtigte, um die Transparenz bei juristischen Personen zu erhöhen und die Bekämpfung von Geldwäscherei und Finanzkriminalität zu stärken. Das Register soll Informationen über die natürlichen Personen sammeln, die letztlich Kontrolle über oder wirtschaftlichen Nutzen aus einer juristischen Person ziehen. Die mit der Schaffung des Transparenzregisters einhergehende Meldepflicht der wirtschaftlich Berechtigten an das EJPD obliegt den jeweiligen betroffenen Unternehmen.

Hintergrund: Die Einführung des Registers erfolgt in Umsetzung internationaler Empfehlungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Ziel: Erhöhte Transparenz soll die Identifikation von Personen erleichtern, die hinter komplexen Unternehmensstrukturen stehen und möglicherweise illegale Aktivitäten verschleiern.

Inhalt: Das Register wird Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten enthalten, wie Name, Geburtsdatum, Nationalität und Wohnsitz.

Zugang: Der Zugang zum Register wird voraussichtlich eingeschränkt sein und bestimmten Behörden und Personen mit berechtigtem Interesse vorbehalten sein.

Das Inkrafttreten ist zwar noch ungewiss, aber voraussichtlich für 2025 geplant.

 


04.06.2024: Orts-, berufs- und branchenübliche Löhne

Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat den Betrieb der Anwendung Salarium per 31. Dezember 2023 eingestellt. Als Alternative kann der Lohnrechner des Seco verwendet werden:

https://entsendung.admin.ch/Lohnrechner/home 

Die Datengrundlage der Löhne ist aus der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Jahres 2020. Für Antworten zur Prüfung von branchenüblichen Löhnen sowie Mindestlöhnen in der Schweiz seht AWB ihnen gerne zur Verfügung.

 


04.06.2024: Neue Stiftungsrechte

Mit den per 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen soll der Stiftungsstandort Schweiz weiter gestärkt und dessen Attraktivität auch zukünftig sichergestellt werden. Es gibt jetzt formelle Vereinfachungen für die Änderung von Stiftungsurkunden:

  • Der Gesetzeswortlaut lockert die Voraussetzungen für unwesentliche Änderungen der Stiftungsurkunde. Es genügt, wenn die Änderungen sachlich gerechtfertigt sind (ohne «triftige sachliche Gründe») und keine Rechte Dritter beeinträchtigen.
  • Es wird klargestellt, dass Änderungen der Stiftungsurkunde keiner öffentlichen Beurkundung bedürfen. Die Änderungsverfügung der zuständigen Aufsichtsbehörden ist ausreichend.te

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